Bekanntmachung - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
künftigen gemeinsam geförderten investiven ÜBS-Projekte eine Kompensation festgestellt werden kann. 5.5. Die Förderung setzt grundsätzlich eine 75 %-ige, in begründeten Ausnahmefällen eine mindestens 50 %-ige Auslastung der Bildungsstätte voraus. 5.6. Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50 000 Euro sind grundsätzlich